Die Riesterrente - eine renditestarke Altersvorsorge
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Stocken Sie jetzt mit der Riesterrente Ihre Altersvorsorge zusätzlich auf. Sichern Sie sich die Möglichkeit auf eine höhere Rente durch attraktive Zulagen und Steuerrückzahlungen, die Ihnen die Riester-Rente bietet. Nutzen Sie diese Chance, denn das System der Gesetzlichen Rentenversicherung bietet Ihnen keine ausreichende Grundlage für einen finanziellen sorgenfreien Lebensabend.
Riester-Rente ist jedoch nicht gleich Riester-Rente. Sie haben die Wahl zwischen einem klassischen Versicherungsvertrag, „Riester“ als Investment oder „Riester“ als Banksparplan. Doch welche Form der Riesterrente passt zu Ihnen?
Die unterschiedlichen Varianten der Riester-Rente lassen die Suche nach dem optimalen Produkt zu einem schwierigen Unterfangen werden. Ein Versicherungsvergleich durch einen Experten aus ihrer Nähe hilft Ihnen, die geeignete Entscheidung zu treffen. Fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich an. Natürlich unverbindlich und kostenlos!
Riesterrente - Allgemeines
Bereits seit 2002 wird die Riester-Rente mit Zulagen oder über Steuerersparnis staatlich gefördert.
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Die staatlichen Zulagen und Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug steigen bis 2008.
Die Riester-Rente ist als private Zusatzversorung für Arbeitnehmer gedacht. Sie soll bei Pflichtversicherten Versorgungslücken der Gesetzlichen Rentenversicherung schließen. Keine Riester-Förderung erhalten daher Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, und Arbeitnehmer, die ihre Rentenbeiträge in eine berufsständische Versorgungseinrichtung einzahlen.
Jeder Sparer, der einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen und die erforderlichen Eigenbeiträge gezahlt hat, kann die staatlichen Zulagen erhalten oder eine Steuerersparnis geltend machen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der familiären Situation des Sparers. Zur Grundzulage gibt es pro kindergeldberechtigtem Kind eine Kinderzulage.
Die vollen Zulagen bzw. die volle Steuerersparnis erhält nur, wer einen bestimmten Prozentsatz seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (abzüglich Grund- bzw. Kinderzulagen) in den Vertrag einzahlt. Für die Sparbeiträge gilt eine Förderungs-Höchstgrenze.
Die Aufwendungen für eine Riester-Rente (Eigenbetrag plus Zulagen) können als Sonderausgaben bis zur Förderungs-Höchstgrenze geltend gemacht werden. Dazu wird mit der Einkommenssteuer eine Kopie des Zulagenantrags und die Anlage AV eingereicht. Das Finanzamt überprüft, ob Zulage oder Steuerersparnis für den Sparer günstiger sind. Ist die Steuerersparnis höher, wird der zusätzliche Steuervorteil ausgezahlt ansonsten erfolgt die Buchung der Zulage auf das Anlagekonto.
Warum ein Riester-Vergleich?
Auf dem deutschen Markt werden unterschiedliche Riesterprodukte angeboten.
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Riestern ist demnach nicht gleich Riestern! Man unterscheidet zwischen der klassischen Riester-Rente, der fondgebundenen Riester-Rente und dem Riestersparplan. Je nach Anlagehorizont, Risikobereitschaft und Alter sollten mehrere Tarifvarianten miteinander verglichen werden. Mit Hilfe einer Vergleichssoftware kann der Experte aus ihrer Nähe Produkte von bis zu 50 verschiedenen Anbietern vergleichen und deren Leistungen auswerten. Lassen Sie sich vom Experten die Vor- und Nachteile der verschiedensten Riesterangebote aufzeigen. Lassen Sie sich von einem Experten aus ihrer Nähe beraten und fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich an. Natürlich unverbindlich und kostenlos!
Für wen ist die Riester-Rente möglich?
Durch das deutsche Einkommensteuergesetz wird genau geregelt, welcher Personenkreis eine Riester-Rente abschießen kann.
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Zum förderberechtigten Personenkreis zählen:
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Pflichtversicherte Selbständige
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Versicherte während der Kindererziehungszeit
- Landwirte
- Beamte, Richter, Zeit- und Berufssoldaten
- Bezieher von Krankengeld
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Vorruhestandgeld
- Geringfügig Beschäftigte, die einen eigenen Pflichtbeitrag zahlen
All diejenigen, die nicht zum Personenkreis der Förderberechtigten zählen, können auch einen Riester-Vertrag abschließen, allerdings nur dann, wenn der Ehepartner zum Kreis der Förderberechtigten gehört. Zusätzlich müssen beide Eheleute gemeinsam steuerlich veranlagt sein, beide müssen einen eigenen zertifizierten Riestervertrag besitzen und der versicherungspflichtige Ehepartner den geforderten Mindestbeitrag in seinen Vertrag entrichtet.
Mindesteigenbeitrag bei der Riester-Rente?
Nach § 84 EStG erhält der Riester-Sparer eine Grundzulage und eine Kinderzulage.
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Um in den Genuss der vollen Zulage zu kommen, muss ein Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag einbezahlt werden. Es erfolgt jedes Jahr eine erneute Ermittlung des Mindesteigenbeitrages. Dieser ermittelt sich aus dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen abzüglich der erhaltenen Zulagen. Seit dem Beitragsjahr 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2100,- Euro.
Zulagen für eine Riester-Rente?
Um als Riester-Sparer in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, muss in den Riester-Vertrag der Mindesteigenbeitrag einbezahlt werden.
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Wird dieser Mindestbeitrag unterschritten, wird auch nur anteilig die Zulage geleistet. Seit dem Jahr 2008 wird als Grundzulage 154,- Euro gezahlt. Die Zulage für Kinder, die vor dem 31.12.2007 geboren sind, beträgt 185,- Euro. Alle nach dem 01.01.2008 Geborenen erhalten eine Zulage in Höhe 300,- Euro. Zusätzlich wurde für alle Berufseinsteiger ein Bonus in Höhe von 300,- Euro eingeführt.
Beantragung der Zulagen für eine Riester-Rente?
Um als Riester-Sparer die staatlichen Zulagen zu bekommen, müssen diese jährlich bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden.
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Die Aufgabe der ZfA besteht darin, Zulagenanträge zu bearbeiten, Zulagen auszubezahlen oder zuviel gezahlte Förderungen zurück zu fordern.
Die Zulagen werden direkt dem Anbieter der Riester-Rente überwiesen, der diese den einzelnen Verträgen zuordnen muss. Um nicht jedes Jahr die Zulagen beantragen zu müssen, gibt es seit 2005 die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Bei Abschluss eines Riester-Vertrages sollte gleichzeitig der Dauerzulagenantrag unterschrieben werden.
Somit wird die Beantragung weiterer Zulagen durch den Riester-Anbieter durchgeführt. Änderungen des Familienstandes oder zusätzliche Kinder, müssen dem Anbieter nachgemeldet werden, damit ordungsgemäß die Zulagen beantragt werden können.
Pflichten des Versicherungsnehmers im Leistungsfall
Eine mögliche Berufsunfähigkeit muss vom Versicherungsnehmer unverzüglich der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
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Mit Hilfe dieser umgehenden Bekanntgabe kann der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass keine Leistungsansprüche verloren gehen. Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer seinem Berufsunfähigkeitsanbieter ausreichend viele Unterlagen zukommen lassen, damit eine Prüfung zur Leistungszahlung vorgenommen werden kann.
Steuerliche Betrachtung der Riester-Rente
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Riester-Sparer die Möglichkeit, neben seinen Zulagen auch die Eigenbeiträge als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend zu machen.
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Im Jahr 2008 ist dies bis maximal 2.100 Euro möglich. Diese steuerliche Abzugsfähigkeit besteht zusätzlich zu der Absetzbarkeit weiterer Versicherungsbeiträge wie beispielweise Krankenversicherung. Kommt es in der Rentenphase zur Auszahlung der Riester-Rente, so ist diese Rente voll zu versteuern.
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